Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
Nach dem Cyberangriff auf die HAW Hamburg Ende Dezember 2022, bei dem Angreifer in interne IT-Systeme eingedrungen sind, hat die Universität Hamburg ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen weiter verstärkt. Ein zentraler Bestandteil dieser Schutzmaßnahmen ist die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), die inzwischen für alle Mitarbeitenden und Regelstudierenden der Universität verpflichtend ist. Ab 2025 wird 2FA auch für Kontaktstudierende, als Angehörige der Universität Hamburg, eingeführt.
Was ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung und warum ist sie notwendig?
Was ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)?
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist eine zusätzliche Sicherheitsstufe bei der Anmeldung zu Online-Diensten. Neben dem Passwort wird ein zweiter „Faktor“ benötigt, um die Identität sicher zu bestätigen.
Dieser zweite Faktor kann z. B. sein:
Dieser zweite Faktor kann z. B. sein:
- Ein Smartphone, Laptop und/oder Tablet mit
- PIN bzw. Passwort (Windows/ChromeOS) oder einem Schlüsselbund (Apple) oder
- biometrische Daten (z. B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung auf dem Endgerät)
- Ihre persönliche 2FA-Code-Liste des Regionalen Rechenzentrums. Die personalisierte 2FA-Code-Liste beinhaltet 240 Codes und kann als zweiter Faktor verwendet werden. Sie ist zeitlich unbegrenzt gültig. Alle Mitglieder und Angehörige der Universität Hamburg erhalten ihre persönliche Liste.
Das 2FA-Verfahren ist bereits vielen Menschen aus dem Online-Banking bekannt und bietet einen erheblich höheren Schutz vor unbefugtem Zugriff. Ab 2025 wird 2FA für Kontaktstudierende verpflichtend, um auf digitale Dienste der Universität, z. B. Lernplattformen wie AGORA, OpenOLAT, sicher zugreifen zu können.
Welche Schritte sind geplant?
Alle im Wintersemester 2024/25 angemeldeten Kontaktstudierenden erhalten am 03.01.2025 vom RRZ eine E-Mail an ihr studentisches E-Mail-Postfach. Diese E-Mail enthält eine Anleitung, wie Sie vorgehen müssen, und eine Code-Liste im Anhang. Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Download für das jeweilige Betriebssystem finden Sie auch hier am Seitenende (ggf. verlinken). Ab dem 28.01.2025 müssen Sie den zweiten Faktor verwenden, wenn Sie z. B. AGORA, OpenOLAT oder das VPN nutzen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Ihr studentisches E-Mail-Postfach prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie auf Ihr studentisches E-Mail-Postfach zugreifen können. Zugriff erhalten Sie unter https://surfmail.rrz.uni-hamburg.de mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem persönlichen Passwort.
- Die einfachste Möglichkeit der 2FA ist die Nutzung Ihrer persönlichen Code-Liste, die Sie vom RRZ an Ihr studentisches E-Mail-Postfach geschickt bekommen haben. Zur Anleitung 2FA mit Code-Liste
- Oder Sie richten 2FA auf Ihrem Gerät ein. Prüfen Sie vorab, welches Betriebssystem Ihr Endgerät verwendet (z. B. Windows, Apple (macOS für Laptops, iOS für iPhone und iPad), Android oder ChromeOS). Nur so können Sie die richtige Anleitung auswählen und die Einrichtung erfolgreich durchführen. Siehe unten.