Finanzierung Ihrer Weiterbildung
Steuerliche Vorteile
Die Kosten Ihrer Weiterbildung können Sie steuerlich absetzen. Neben den konkreten Veranstaltungskosten können Sie auch weitere Aufwendungen wie beispielsweise die Aufwendungen für Lern- und Arbeitsmittel (z. B. PC, Laptop, Fachbücher und Fachzeitschriften), Fahrtkosten zu Seminaren und Prüfungen, sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Seminare geltend machen.
Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder bei allen Steuerberater:innen.
Ratenzahlung
Gerne bieten wir Ihnen bei unseren Weiterbildungen die Möglichkeit in Raten zu zahlen. Beachten Sie hierfür bitte die genauen Angaben auf dem Anmeldebogen der jeweiligen Weiterbildung. Für individuelle Wünsche zur Ratenzahlung sprechen Sie uns gerne an!
Wenn Sie die Möglichkeit der Ratenzahlung nutzen möchten, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld auf dem Anmelde- bzw. Bewerbungsformular an.
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Sprechen Sie unbedingt auch mit Ihrem Arbeitgeber. Viele Personalchefs begrüßen die Weiterbildungsaktivitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fördern das persönliche Engagement. Die Förderung kann eine teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten sein oder auch eine Gewährung von zusätzlichen Urlaubstagen bzw. eine Freistellung von der Arbeit.
Bildungsurlaub
Einige unserer Weiterbildungen erfüllen die formalen Kriterien für einen Bildungsurlaub. Ob Sie für diese berufliche Weiterbildung einen Anspruch auf Bildungsurlaub mit Lohnfortzahlung haben, ist von den Regelungen der jeweiligen Länderregierungen abhängig (meist 10 Tage innerhalb von 2 Jahren). Existieren keine länderspezifischen Regelungen zum Bildungsurlaub (z. B. in Bayern oder Thüringen), dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eventuelle Freistellungen oder Kostenübernahmen.
Öffentliche Förderungen
Unter Umständen können die Kosten Ihrer Weiterbildung teilweise durch öffentliche Fördermittel bezuschusst werden. Konkrete Informationen und Antragsformulare dazu erhalten Sie direkt bei den unten genannten Anbietern.
Bitte beachten Sie: Fördermittel müssen vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden. Achten Sie bei der Beantragung darauf, dass Sie den Namen Ihrer Weiterbildung korrekt angeben. (Das erleichtert uns die spätere Abrechnung.)
Hamburger Weiterbildungsbonus
Der Hamburger Weiterbildungsbonus fördert berufliche Weiterbildung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Fortbildung und persönlichem Profil der Antragstellerin/des Antragsstellers.
Info und Beratung:
Informationen zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten: www.weiterbildungsbonus.net
Beratung: Team des Hamburger Weiterbildungsbonus, Tel. +49 40-21 112 536
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.weiterbildung-hamburg.de/foerdermoeglichkeiten/
Bei W.H.S.B. (Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH) können Sie sich auch zur Förderung von Weiterbildung beraten lassen.
https://www.hamburg.de/weiterbildung/4634312/foerderunsmoeglichkeiten/
Fördermöglichkeiten anderer Bundesländer
Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen oder arbeiten: es gibt auch in anderen Bundesländern Förderprogramme. Bitte informieren Sie sich über die Förderprogramme in Ihrem Bundesland und klären Sie bitte vorab direkt mit der Förderstelle ab, ob die Teilnahme an einer unserer Weiterbildungen gefördert wird und wie die Antragsstellung zu erfolgen hat.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Bundesländer finden Sie unter
https://www.bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.php