Finanzierung Ihrer Weiterbildung
Steuerliche Vorteile
Die Kosten Ihrer Weiterbildung können Sie steuerlich absetzen. Neben den konkreten Veranstaltungskosten können Sie auch weitere Aufwendungen wie beispielsweise die Aufwendungen für Lern- und Arbeitsmittel (z. B. PC, Laptop, Fachbücher und Fachzeitschriften), Fahrtkosten zu Seminaren und Prüfungen, sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Seminare geltend machen.
Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Ratenzahlung
Gerne bieten wir Ihnen bei unseren Weiterbildungen die Möglichkeit in Raten zu zahlen. Beachten Sie hierfür bitte die genauen Angaben auf dem Anmeldebogen der jeweiligen Weiterbildung. Für individuelle Wünsche zur Ratenzahlung sprechen Sie uns gerne an!
Wenn Sie die Möglichkeit der Ratenzahlung nutzen möchten, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld auf dem Anmeldeformular an.
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Sprechen Sie unbedingt auch mit Ihrem Arbeitgeber. Viele Personalchefs begrüßen die Weiterbildungsaktivitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fördern das persönliche Engagement. Die Förderung kann eine teilweise oder vollständige Übernahme der Kursgebühr sein oder auch eine Gewährung von zusätzlichen Urlaubstagen bzw. eine Freistellung von der Arbeit.
Bildungsurlaub
Einige unserer Weiterbildungen erfüllen die formalen Kriterien für einen Bildungsurlaub. Ob Sie für diese berufliche Weiterbildung einen Anspruch auf Bildungsurlaub mit Lohnfortzahlung haben, ist von den Regelungen der jeweiligen Länderregierungen abhängig (meist 10 Tage innerhalb von 2 Jahren). Existieren keine länderspezifischen Regelungen zum Bildungsurlaub (z. B. in Bayern oder Thüringen), dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eventuelle Freistellungen oder Kostenübernahmen.
Öffentliche Förderungen
Unter Umständen können die Kosten Ihrer Weiterbildung teilweise durch öffentliche Fördermittel bezuschusst werden. Konkrete Informationen und Antragsformulare dazu erhalten Sie direkt bei den unten genannten Anbietern.
Bitte beachten Sie: Fördermittel müssen vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden. Achten Sie bei der Beantragung darauf, dass Sie den Namen Ihrer Weiterbildung korrekt angeben. (Das erleichtert uns die spätere Abrechnung.)
-
Hamburger Weiterbildungsbonus 2020
Der Hamburger Weiterbildungsbonus fördert berufliche Weiterbildung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Fortbildung und persönlichem Profil der Antragstellerin/des Antragsstellers.
Info und Beratung:
Informationen zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten: www.weiterbildungsbonus.net.
Beratung: Team des Hamburger Weiterbildungsbonus, Tel. +49 40-21 112 536.
Hinweise zur aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Fortbildungen ausgefallen und verschoben worden. Die Sozialbehörde hat das ESF Projekt Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 bis zum 30.06.2021 verlängert, damit die Förderung ausgefallener, verschobener oder nicht angetretener Fortbildungen gewährleistet bleibt. Berufliche Weiterbildungen, die über den Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 gefördert werden, müssen spätestens am 30.06.2021 abgeschlossen und abgerechnet sein.
-
Bildungsprämie des Bundes (verlängert bis 31.12.2021)
Info und Beratung:
Service- und Programmstelle Bildungsprämie
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Tel. 0800-26 23 000
www.bildungspraemie.info
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Die dritte Förderphase der "Bildungsprämie" endete ursprünglich am 31.12.2020, wird nun jedoch um ein Jahr verlängert. Erwerbstätige können Prämiengutscheine der Bildungsprämie noch bis Ende 2021 erhalten und bei Weiterbildungsanbietern bis zum 30. Juni 2022 einsetzen.
Weitere Beratungsmöglichkeiten
Darüber hinaus können Sie sich auch bei W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH beraten lassen:
https://www.weiterbildung-hamburg.de/foerdermoeglichkeiten/