Allgemeine Informationen und Termine
Veranstaltungen
Infotag Kontaktstudium am Donnerstag, 05.09.2024
Informationsvorträge & telefonische Beratung
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11:00 Uhr
Informationsvortrag in Präsenz an der Universität HamburgHauptgebäude, Edmund-Siemers-Allee 1, Hörsaal CAnmeldung nicht erforderlich! -
14:00 Uhr
Informationsvortrag online über ZoomKurzentschlossene erfragen die Zugangsdaten bitte direkt per E-Mail: kst.zfw"AT"uni-hamburg.de<br />(kst.zfw"AT"uni-hamburg.de) -
10:00 bis 16:00 Uhr
individuelle und unverbindliche telefonische Beratung zum Kontaktstudiumunter Tel. 040-42838-9705
Die beiden Informationsvorträge sind inhaltlich gleich. Nach den Vorträgen gibt es ausreichend Gelegenheit für Rückfragen.
Kommen Sie nach Belieben um 11:00 Uhr an die Universität oder nehmen Sie um 14:00 Uhr von zu Hause aus teil!
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Semesterauftaktveranstaltung
Mittwoch, 16.10.2024 um 14.00 Uhr, Von-Melle-Park 6, Hörsaal D
Programm
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Begrüßung
Prof. Dr. Dirk Ulrich Gilbert, Wissenschaftlicher Direktor Weiterbildung -
Grußwort
Wolfgang Poppelbaum, Sprecherrat der KST-Interessenvertretung und Förderverein Kontaktstudium - Eröffnungsvortrag "Musik und Neurowissenschaft: Einblicke in Messmethoden, Anatomie, Forschungsergebnisse und therapeutische Implikationen"
Priv.-Doz. Dr. habil. Christiane Neuhaus, Institut für Systematische Musikwissenschaft -
Informationen, Hinweise und Tipps zum SemesterstartKarin Pauls und Stefanie Woll, Zentrum für Weiterbildung
Eine Teilnahme an der Semesterauftaktveranstaltung ist auch ohne vorherige Anmeldung zum Kontaktstudium möglich.
Infos und Termine zum Kontaktstudium
Zielgruppe
Das Kontaktstudium richtet sich an Personen jeden Alters, die sich wissenschaftlich weiterbilden möchten, ohne einen Abschluss anzustreben. Das Kontaktstudium stellt eine Fortentwicklung des traditionellen Gasthörerstudiums dar.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist Ihr Interesse an der Beschäftigung mit wissenschaftlichen Fragen.
Eine Hochschulzugangsberechtigung, wie z. B. das Abitur, ist nicht erforderlich. Für eine effektive Nutzung des universitären Angebotes empfehlen wir pro Lehrveranstaltung wöchentlich ca. zwei Stunden für die Vor- und Nachbereitung einzuplanen.
Kosten
Die Teilnahme am Kontaktstudium ist kostenpflichtig.
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145,- Euro pro Semester. Dafür können mehrere Veranstaltungen belegt werden.
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Für einige wenige Veranstaltungen des ZFW-Zusatzprogramms fallen zusätzliche Kosten an.
Anmelde- und Semestertermine
Wintersemester 2024/25
- Vorlesungszeit: 14.10.2024 bis 01.02.2025
- Weihnachtsferien: 21.12.2024 bis 05.01.2025
- Programmveröffentlichung: 21.08.2024
- Anmeldebeginn: 21.08.2024
- Anmeldeschluss STiNE-Zugang und Fakultätsprogramm: 15.09.2024
- Gedruckte Hefte liegen ab 21.08.2024 im Foyer der Jungiusstr. 9 und ab Ende August im Hauptgebäude Edmund-Siemers-Allee 1 (Foyer) aus.
- Hier geht´s zur Anmeldung
Interessentenliste
Interessierte und ebenso Kontaktstudierende können sich in unsere Interessentenliste eintragen und erhalten dann das Programmheft als PDF-Datei per E-Mail zugeschickt sobald es verfügbar ist.
Studienmaterialien
Es gibt an der Universität Hamburg verschiedene Online-Plattformen, über die Studienmaterialien bereitgestellt werden. Die gebräuchlisten Plattformen sind STiNE, AGORA, EduCommSy und OLAT.
Wo die Lehrenden ihre Materialien einstellen, erfahren Sie in der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Wo die Lehrenden ihre Materialien einstellen, erfahren Sie in der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Weitere Vorteile
- Essen in den Mensen und Cafe´s zum Studierendentarif
- kostenfreie Nutzung der Bibliotheken
- Teilnahme zu den Bedingungen der Regelstudierenden am Kulturkursprogramm des AStA der Universität Hamburg
Kontakt: www.kulturkursprogramm.de
oder im AStA-Büro, Von-Melle-Park 5 - Teilnahme zu den Bedingungen der Regelstudierenden am Tandem-Sprachlernen mit muttersprachlichen Studierenden und Lehrenden der Universität Hamburg
Kontakt: piasta-tandem"AT"uni-hamburg.de
Teilnahmebestimmungen
Die unten genannten Regelungen gelten ab dem Sommersemester 2020 für das "Kontaktstudium: Offenes Bildungsprogramm der Universität Hamburg".
Der untenstehende Text zu den Teilnahmebestimmungen bezieht sich auf das" Kontaktstudium für ältere Erwachsene (KSE)". Das Kontaktstudium für ältere Erwachsene und das Gasthörerstudium der Universität Hamburg wurden laut Präsidiumsbeschluss vom 01.07.2019 zum "Kontaktstudium: Offenes Bildungsprogramm der Universität Hamburg (KST)" zusammengeführt.
Der untenstehende Text zu den Teilnahmebestimmungen bezieht sich auf das" Kontaktstudium für ältere Erwachsene (KSE)". Das Kontaktstudium für ältere Erwachsene und das Gasthörerstudium der Universität Hamburg wurden laut Präsidiumsbeschluss vom 01.07.2019 zum "Kontaktstudium: Offenes Bildungsprogramm der Universität Hamburg (KST)" zusammengeführt.
§ 1 Veranstaltungen
(1) Studierende des Kontaktstudiums können an Veranstaltungen teilnehmen, die im Veranstaltungsverzeichnis des Kontaktstudiums für das jeweilige Semester veröffentlicht werden.
(2) Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen kann einer Teilnehmerbegrenzung unterliegen. Bei teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen stehen den Kontaktstudierenden maximal die von der Lehrperson bzw. Fachbereich angegebenen Teilnahmeplätze zur Verfügung. Gegebenenfalls gelten weitere Einschränkungen, die bei der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt sind.
(3) Die Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen der Universität Hamburg bleibt im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen unbenommen.
§ 2 Anmeldung, Entgelte
(1) Die Teilnahme am Kontaktstudium ist nur nach Anmeldung beim Zentrum für Weiterbildung innerhalb einer vom Zentrum gesetzten Frist möglich.
(2) Die Anmeldungen zu teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen werden bis zu dem für das Semester geltenden Stichtag ("Anmeldeschluss Losverfahren") gesammelt. Gehen bis zu diesem Stichtag mehr Anmeldungen ein, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Nach dem Stichtag erfolgt die Vergabe nach der Reihenfolge des Eingangs im Zentrum für Weiterbildung.
(3) Die Anmeldungen und Belegungen werden vom Zentrum für Weiterbildung schriftlich bestätigt. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung ist das fällige Teilnahmeentgelt innerhalb der genannten Frist auf das angegebene Konto unter Angabe des dort genannten Verwendungszwecks zu überweisen.
(4) Eine Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes bei Ausfall oder Beeinträchtigung von Lehrveranstaltungen durch höhere Gewalt (z. B. Demonstrationen, Blockaden, Streiks, Krankheit der Lehrperson) ist ausgeschlossen.
§ 3 Teilnahmeausweis, Teilnahmebescheinigung
(1) Mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten die Kontaktstudierenden einen Teilnehmerausweis, der beim Besuch der Universität auf Verlangen vorzuzeigen ist.
(2) Kontaktstudierende erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen, sofern dies in den gewählten Lehrveranstaltungen üblich ist.
(3) Der Erwerb eines universitären Abschlusses ist für die Teilnehmenden des Kontaktstudiums nicht möglich.
§ 4 Rücktritt und Rückzahlung
(1) Ein Rücktritt ist bis 14 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters schriftlich und ohne Angabe von Gründen möglich.
(2) Nach dieser Frist bedarf ein Rücktritt eines schriftlichen Antrages, der zu begründen ist und dem die notwendigen Nachweise beizufügen sind. Über die Anerkennung entscheidet die Leitung des Zentrums für Weiterbildung.
(3) Für die Bearbeitung eines Rücktritts wird in jedem Fall ein Betrag von 16% des Teilnahmeentgeltes erhoben, welches der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ansonsten zu zahlen gehabt hätte.
§ 5 Datenschutz
(1) Die im Zusammenhang mit Bewerbung oder Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden nur im Zentrum für Weiterbildung gespeichert und automatisiert verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Teilnehmerverwaltung und der Statistik benutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Darüber hinaus verwenden wir Ihre Adressdaten, um Sie auch zukünftig über unsere Angebote zu informieren. Wenn Sie keine weiteren Informationen wünschen, können Sie hiergegen jederzeit bei uns widersprechen, z. B. per E-Mail an info.zfw@uni-hamburg.de(info.zfw"AT"lists.uni-hamburg.de) oder schriftlich an unsere Postadresse.
(2) Gem. § 34 und § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist.
§ 6
Im Übrigen gelten die Regelungen des Hamburger Hochschulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sowie die Entgeltordnung für das Weiterbildende Studium gemäß § 57 des Hamburgischen Hochschulgesetzes und für das Kontaktstudium für ältere Erwachsene vom 5. Oktober 2005.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Kontaktstudium?
Das Kontaktstudium stellt ein Angebot zur allgemeinen wissenschaftlichen Weiterbildung dar. Es bietet die Möglichkeit, an Vorlesungen und Seminaren des ausbildenden Studiums, gemeinsam mit Regelstudierenden, teilzunehmen. Ergänzt werden diese Lehrveranstaltungen durch Angebote, die vom Zentrum für Weiterbildung (ZFW) speziell für die Teilnehmenden des Kontaktstudiums bereitgestellt werden:
- Veranstaltungen zu wechselnden Themenschwerpunkten bzw.
- Veranstaltungen zu aktuellen und besonders nachgefragten Themen
- studieneinführende und das Studium unterstützende Seminare und Übungen, wie EDV- und Internetkurse.
Falls Sie sich berufsbegleitend weiterbilden möchten und einen Abschluss anstreben, informieren Sie sich bitte bei unseren beruflichen Weiterbildungsangeboten.
Wenn Sie ein Regelstudium mit Abschluss anstreben, informieren Sie sich bitte im Studienangebot der Universität Hamburg.
Wer kann am Kontaktstudium teilnehmen?
Am Kontaktstudium kann jeder teilnehmen. Es richtet sich an Interessierte jeden Alters, die ihr Wissen vertiefen möchten. Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen, auch das Abitur ist nicht erforderlich.
Was kostet das Kontaktstudium?
Das Kontaktstudium kostet –sofern bei den Veranstaltungen kein Zusatzentgelt ausgewiesen ist– pro Semester EUR 145,-, egal, ob Sie sich für eine oder mehrere Veranstaltungen anmelden.
Mit Ihrer Anmeldung zum Kontaktstudium verpflichten Sie sich zur Zahlung des Semesterentgeltes, auch für den Fall, dass Sie aufgrund von Teilnehmerbegrenzungen in den von Ihnen gewählten Veranstaltungen (zunächst) nur an einer Veranstaltung teilnehmen können.
Es besteht immer auch die Möglichkeit, in ursprünglich ausgebuchten Veranstaltungen "nachzurücken", d. h. nachträglich einen frei werdenden Platz zu erhalten.
Kann ich auch bar/per Dauerauftrag/mit Kreditkarte zahlen?
Nein, eine Zahlung ist ausschließlich per Überweisung möglich. Bitte geben Sie dabei unbedingt die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an.
Kann ich mir im Rahmen des Kontaktstudiums besuchte Veranstaltungen als Studienleistungen anrechnen lassen?
Nein, es können im Rahmen des Kontaktstudiums keine Leistungsnachweise („Scheine“, Credits/Credit Points/ETCS) oder Abschlüsse erworben werden.
Kann ich auch Veranstaltungen belegen, die nicht im KST-Heft stehen?
Veranstaltungen aus dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Hamburg können nur nach Zustimmung der jeweiligen Fakultäten belegt werden.
Dafür müssen die entsprechenden Veranstaltungen auf dem Anmeldebogen in der Heftmitte eingetragen werden. Das ZFW fragt ein mögliche Zulassung bei den Fakultäten an. Die Zulassung erfolgt immer in Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen.
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über eine Teilnahme in der Regel erst nach dem Ende der Anmeldephase für Regelstudierende erfolgen kann (es gelten die gleichen Fristen wie für die STiNE-Freischaltung).
Sprachlehrveranstaltungen in den europäischen Verkehrssprachen
Generell von einer Teilnahme ausgenommen sind Sprachlehrveranstaltungen in den sogenannten europäischen Verkehrssprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch) sowie Deutsch als Fremdsprache im Sprachenzentrum. Diese Veranstaltungen sind den Studierenden des ausbildenden Studiums vorbehalten.
Wie viele Veranstaltungen kann ich belegen?
Sie können mehrere Veranstaltungen belegen; gerne auch aus unterschiedlichen Fakultäten.
Bedenken Sie aber, dass insbesondere ganzsemestrige Veranstaltungen auch einiges an Vor- und Nachbereitungszeit erfordern. Deshalb empfehlen wir, nicht mehr als sechs Veranstaltungen pro Semester zu belegen.
Kann ich auch noch nachträglich Veranstaltungen belegen?
Ja, Sie können im Laufe des Semesters auch Veranstaltungen nachbelegen. Dazu genügt eine kurze Mitteilung per E-Mail. Das ZFW bestätigt die Nachbelegung.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen bitten wir zwingend um schriftliche Mitteilung.
Kann ich mich für einzelne Veranstaltungen vormerken lassen?
Eine Vormerkung für einzelne Veranstaltungen ist nicht möglich.
Wie erfahre ich, ob eine Veranstaltung wie geplant stattfindet?
Im Universitätsalltag kann es immer einmal vorkommen, dass eine Veranstaltung nicht wie angekündigt stattfindet:
- aktuelle Änderungen und Ergänzungen der Fakultätsveranstaltungen finden Sie im Studien-Infonetz STiNE
- kurzfristige Änderungen bei den Zusatzveranstaltungen (organisiert vom ZFW): Das ZFW benachrichtigt alle Teilnehmenden, die sich für die betreffende Veranstaltung angemeldet haben per E-Mail.
Wo bleiben meine Unterlagen? Ich habe mich doch schon ganz früh angemeldet!
Sie können sich sofort nach Erscheinen des Veranstaltungsverzeichnisses anmelden.
Bitte beachten Sie aber, dass Anmeldungen mit teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen erst nach dem Stichtag der Verlosung abschließend bearbeitet werden.
Im Übrigen bemühen wir uns, alle Anmeldebestätigungen so schnell wie möglich zu verschicken!
Warum habe ich keinen Platz in einem teilnehmerbegrenzten Kurs erhalten? Ich habe mich doch schon ganz früh angemeldet!
Plätze in teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen werden nach dem Stichtag der Verlosung vergeben.
- Vor dem Stichtag werden alle Anmeldungen gesammelt und nach der Reihenfolge des Eingangs in der Teilnehmerdatenbank eingepflegt.
- Sind bis zu diesem Stichtag mehr Anmeldungen eingegangen, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los.
- Sollten Teilnehmende ihre zugelosten Plätze nicht wahrnehmen, benachrichtigen wir Interessenten von der Warteliste. Ein kurzfristiges Nachrücken ist dann noch möglich.
Wofür brauche ich einen Teilnahmeausweis?
Der Teilnahmeausweis gilt als Beleg dafür, dass Sie im laufenden Semester als Kontaktstudentin bzw. als Kontaktstudent an der Universität Hamburg eingeschrieben sind. Er sollte immer mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Der Ausweis berechtigt Sie außerdem u. a. zur gebührenfreien Ausleihe in der Staatsbibliothek, zur Teilnahme am Hochschulsport (Mitarbeiterpreis) und zum Essen in allen Hamburger Mensen zum Studierendenpreis.
Wann erscheint das nächste Veranstaltungsverzeichnis? Kann ich mir das neue Heft auch zuschicken lassen?
Das Veranstaltungsverzeichnis für das Sommersemester wird immer Ende Februar online veröffentlicht, für das Wintersemester Ende August.
Wenn Sie sich für das Kontaktstudium interessieren und das Veranstaltungsverzeichnis (als PDF-Datei) per E-Mail zugeschickt bekommen möchten, dann tragen Sie sich gerne in unseren Interessentenverteiler ein:
Gibt es finanzielle Hilfen?
Der Förderverein des Kontaktstudiums gewährt bei finanzieller Härte Kontaktstudierenden auf Antrag einen Zuschuss zum Semesterentgelt.
Glossar: wichtige Begriffe im Studium
Wichtige Begriffe im Studium: zum Glossar der Universität Hamburg