Allgemeine Geschäftsgrundlagen AGB
Weiterbildung als gesetzliche Aufgabe
Weiterbildung zählt zu den gesetzlichen Kernaufgaben der Universität Hamburg. Die Rechtsgrundlage findet sich im HmbHG § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 sowie § 57.
Selbstverständnis der Universität
In ihrem Leitbild hat die Universität die wesentlichen Grundlagen ihres Selbstverständnisses beschrieben. Dazu gehört auch Offenheit des Zugangs zu Bildung und Wissenschaft. Zur Überschrift „Bildung mündiger Menschen“ kann man dort lesen: „Für alle Menschen will sie ein Ort lebenslangen Lernens sein und ein öffentlicher Raum der kulturellen, sozialen und politischen Auseinandersetzung.“
Finanzierung der Weiterbildung
Hinsichtlich der Finanzierung der Weiterbildung als gesetzlicher Aufgabe bestimmt das Gesetz in § 6 b Abs. 1, dass die Hamburgischen Hochschulen grundsätzlich kostendeckende Gebühren zu erheben haben.
Die AWW erhebt Entgelte nach der Entgeltordnung für das weiterbildende Studium gem. § 57 des Hamburgischen Hochschulgesetzes und für das Kontaktstudium vom 5. Oktober 2005 (s. Amtlicher Anzeiger Nr. 99 vom 9. Dezember 2005, S. 2154–2155). Für weiterbildende Masterstudiengänge und zum Teil auch für andere abschlussbezogene weiterbildende Studien werden jeweils eigene Gebührensatzungen erlassen.
In einer Satzung (PDF) hat die Universität festgeschrieben, dass die AWW ausschließlich gemeinnützig tätig wird und dass die Mittel der AWW nur für satzungsmäßige Zwecke Verwendung finden dürfen.
Status der Weiterbildungsstudierenden und der Kontaktstudierenden
Die Weiterbildungsstudierenden und die Studierenden im Kontaktstudium gehören nach § 2 Abs. 2 Ziff. 10 der Grundordnung der Universität (PDF) zu den Mitgliedern der Universität ohne aktives und passives Wahlrecht (Angehörige).
Interessenvertretung der Kontaktstudierenden
Die Studierenden des Kontaktstudiums für ältere Erwachsene verfügen über eine eigene Interessenvertretung. Mitwirkungsrechte, Aufgaben, Zusammensetzung und Wahl sind in der Ordnung für die Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium (PDF) der Universität Hamburg vom 16. April 2009 geregelt.