Allgemeine Geschäftsgrundlagen AGB
Weiterbildung als gesetzliche Aufgabe
Weiterbildung zählt zu den gesetzlichen Kernaufgaben der Universität Hamburg. Die Rechtsgrundlage findet sich im HmbHG § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 sowie § 57.
Selbstverständnis der Universität
In ihrem Leitbild hat die Universität die wesentlichen Grundlagen ihres Selbstverständnisses beschrieben. Dazu gehört auch Offenheit des Zugangs zu Bildung und Wissenschaft. Zur Überschrift „Bildung mündiger Menschen“ kann man dort lesen: „Für alle Menschen will sie ein Ort lebenslangen Lernens sein und ein öffentlicher Raum der kulturellen, sozialen und politischen Auseinandersetzung.“
Status der Weiterbildungsstudierenden und der Kontaktstudierenden
Die Weiterbildungsstudierenden und die Studierenden im Kontaktstudium gehören nach § 2 Abs. 2 Ziff. 10 der Grundordnung der Universität (PDF) zu den Mitgliedern der Universität ohne aktives und passives Wahlrecht (Angehörige).
Interessenvertretung der Kontaktstudierenden
Die Studierenden des Kontaktstudiums für ältere Erwachsene verfügen über eine eigene Interessenvertretung. Mitwirkungsrechte, Aufgaben, Zusammensetzung und Wahl sind in der Ordnung für die Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium (PDF) der Universität Hamburg vom 16. April 2009 geregelt.