2. Juli 2025, 18:00 Uhr

Foto: K. Hoppe
Bereits 1985 (3 Jahre nach Verabschiedung des UN-Seerechtsübereinkommens) hat sich Hanns Buchholz Gedanken über eine "Territorialplanung zur See" gemacht. Aber es dauerte noch fast 20 Jahre, bis die Raumordnung für die Ausschließliche Wirtschaftszone 2004 im Raumordnungsgesetz verankert wurde. Für das Küstenmeer waren die Länder zuvor schon aktiv geworden, allen voran Mecklenburg-Vorpommern, denn der Nutzungsdruck im Meer stieg und steigt stetig an und bedarf der Lenkung. Erste Impulse lieferte zunächst das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM), das auf einer Empfehlung (Rec. 2002/413/EG) der EU beruhte.
Darauf folgten richtungsweisende Richtlinien der EU, wie die Meeresstrategierahmen- richtlinie (MSRL) 2008 und vor allem die Meeresraumplanungsrichtlinie (MRO-RL) 2014, die wichtige Impulse für die Meeresraumplanung gaben. Die darauf basierenden Plandokumente, vor allem der AWZ-Raumordnungsplan (2021 in 2. Generation), und der Flächenentwicklungsplan (neu 2025) für den Ausbau der Offshore-Windenergie stellen aktuell die planungsrechtlichen Pfeiler für die Meeresentwicklung in der deutschen AWZ dar.
Doch welche Lenkungswirkung geht von der Raumplanung im Meer aus? Ist sie vor allem in der jetzigen rechtlichen und planerischen Ausgestaltung geeignet, die Meeresumwelt langfristig generationengerecht zu schützen, wo doch eine flankierende Landschaftsplanung fehlt? In einer Gesamtschau wird ex post analysiert, welchen Mehrwert die Planung als ordnendes, sicherndes und entwickelndes Instrument hat. Es sollen Vorschläge diskutiert werden, wie die Meeresraumplanung nachhaltig weiterentwickelt werden kann.
mittwochs 18:00 – 19:00 Uhr, digital – Zoom