29. Mai 2024, 18:00 Uhr

Foto: Hereon verändert nach iStock
Der geografische Anwendungsbereich der Meeresraumordnung erstreckt sich auch auf den Meeresuntergrund (Art. 3 Nr. 4 MRO-RL). Dies impliziert Anwendungsprobleme für die Raumordnung, da die Verwaltung über die Untergrundraumordnung – auch an Land – bislang wenig praktische Erfahrungen verfügt. Dabei sind in einigen Bundesländern (so u.a. in Schleswig-Holstein) die gesetzlichen Grundlagen in den Landesplanungsgesetzen dafür bereits geschaffen worden.
Im Hinblick auf den Meeresuntergrund tritt die Frage nach der CO2-Ablagerung (Carbon Capture and Storage – CCS) aktuell in den Fokus, welche lt. Ankündigung des BMWK ermöglicht werden soll (Pressemitteilung vom 26.02.2024). Insbesondere saline Aquifere im geologischen Untergrund eignen sich für Speicher- bzw. Ablagerungstechnologien. Diese gibt es auch im Meeresuntergrund. Aus diesem Grund wären Festlegungen zur Raumstruktur für den Untergrund erforderlich, zumal dieser selbst ein Naturraum ist. Es ist jedenfalls zu wenig, ihn nur bei der Nutzung von Kohlenwasserstoffen und der Denkmalpflege (kulturelles Erbe, archäologische Aspekte) zu erwähnen, wie derzeit der Fall. So bleiben die aktuellen Raumordnungspläne in der Debatte um die CCS-Technologie ohne Wert und es besteht dringender Fortschreibungsbedarf. Dabei sind künftig umfassend Festlegungen zur anzustrebenden Untertageraumordnung aufzunehmen. Im Vortrag werden Regelungserfordernisse und -möglichkeiten aufgezeigt.
Ringvorlesung: Schutz und nachhaltige Nutzung unserer Meere und Küstenregionen