Zielgruppe
Das Studienangebot richtet sich als berufsbegleitende Weiterbildung an Berufstätige aus kriminologisch einschlägigen Tätigkeitsbereichen wie der Polizei, der Strafjustiz und dem Strafvollzug, der Rechtspflege und der Sozialen Arbeit.
Teilnehmende dieser Weiterbildung sollen die Möglichkeit erhalten, ihr Wissen aus dem vorangegangenen Studium und ggfs. Fortbildungen interdisziplinär zu erweitern und zu vertiefen.
Teilnahmevoraussetzungen
- ein erster berufsqualifizierender (Fach-)Hochschulabschluss in den Fächern Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft oder in einem anderen Fach, welches in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium der Kriminologie steht (im Umfang von 240 ECTS, bei kürzerer Studiendauer müssen Äquivalente für den Ausgleich nachgewiesen werden, s. u.)
- in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeld (Polizei, Justiz, Sozialarbeit etc.) nach dem Erwerb des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Diese darf nicht länger als ein halbes Jahr zurück liegen.
Bewerber/-innen mit einem ersten (Fach-)Hochschulabschluss mit weniger als 240 ECTS
Bei einem ersten (Fach-)Hochschulabschluss mit weniger als 240 ECTS bzw. acht Semestern Regelstudienzeit (z. B. BA Polizeivollzugsdienst oder BA Soziale Arbeit) müssen weitere Nachweise zum Ausgleich der fehlenden ECTS nachgewiesen werden. Äquivalente können insbesondere sein:
- weitere nachgewiesene Studienzeiten mit kriminologischen Bezügen im Umfang der fehlenden Leistungspunkte oder
- mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeld nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (im Zeitpunkt der Bewerbung, ohne praktische Ausbildungszeiten).
Auswahlverfahren
Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen und nach folgenden Kriterien in ausgewiesener Gewichtung:
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Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (30%)
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nachgewiesene (wissenschaftliche) Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Kriminologie, z. B. durch Schwerpunkte im Rahmen des Studiums, Hausarbeiten, Vertiefungspraktika (30%)
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berufspraktische Erfahrungen in kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeldern (30%)
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Begründung der Studienwahl (10%)